
Patente und Erfindungen
Erfindungen und ihre Patentierung/Verwertung
Seit dem 07. Februar 2002 hat sich eine Änderung im § 42 des Arbeitnehmer-
erfindungsgesetzes (ArbEG) ergeben. Erfindungen von HochschulprofessorInnen, DozentInnen und wissenschaftlichen AssistentInnen sind seither keine freien Erfindungen mehr, sondern werden wie Diensterfindungen gehandhabt und müssen der Hochschule gemeldet werden.
Als Diensterfindungen gelten hierbei Erfindungen, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit an der Bergischen Universität Wuppertal entstehen oder auf den Erfahrungen und Tätigkeiten (auch Nebentätigkeiten oder Drittmittelforschung) dieser Arbeit an der Hochschule basieren.
Da es den Hochschulen NRWs an Kapazitäten mangelt die Erfindungsmeldungen zu bearbeiten, hat das BMBF die Bildung von so genannten Patentverwertungsagenturen (PVA) angeregt. Diese sollen sich um die Patentierbarkeit sowie eine mögliche anschließende Verwertung der Erfindungen kümmern.
Die PROvendis GmbH, die Patentverwertungsgesellschaft der Hochschulen in NRW, ist für die Durchführung dieser Aufgaben zuständig.
Informationen zur Erfindungsmeldung
§ 42 ArbErfG – Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
Dr. Peter Jonk
Wissenschaftstransfer
Gebäude: B.07.09
Gaußstr. 20
42119 Wuppertal
Tel.: 0202 / 439 - 28 57
jonk{at}uni-wuppertal.de
